1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch oder online Kontakt zu uns auf und erhalten von uns die Bestattungsvollmacht. Erst nach Ihrer Unterschrift können wir uns um alle weiteren Schritte kümmern.
Nach Rücksprache setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung – meistens noch am selben Tag. Während des gesamten Ablaufs sind wir für Sie telefonisch erreichbar und begleiten Sie Schritt für Schritt.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung in Witzenhausen oder Umgebung wird durch unseren lokalen Partner erledigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Todesfall zu Hause, im Krankenhaus, Pflegeheim oder einem anderen Ort stattgefunden hat.
Nach der Abholung erfolgt die Unterbringung der verstorbenen Person in einem schlichten Sarg und die Überführung zum nächsten Krematorium.
3. Meldung beim Standesamt & Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Witzenhausen. Alle nötigen Unterlagen zur Beantragung der Sterbeurkunden stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.
Je nach Familienstand benötigen wir unterschiedliche Dokumente:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Sie können uns die Unterlagen per Post oder digital zusenden. Bei Rückfragen unterstützen wir schnell und unkompliziert.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir melden die Einäscherung im regionalen Krematorium an und stellen alle Unterlagen bereit. Die Organisation im Hintergrund übernehmen wir – Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Witzenhausen
Nach der Einäscherung kann die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Witzenhausen beigesetzt werden – ohne Namen und ohne individuelle Kennzeichnung.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam. Angehörige nehmen an der Beisetzung nicht teil.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Wir übernehmen die Abmeldung der verstorbenen Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung, sobald die Sterbeurkunden vorliegen.
Wenn es einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente gibt, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung – einfach und digital.