1. Kontaktaufnahme & Erteilung der Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt rufen Sie uns an oder buchen die gewünschte Bestattung direkt online. Nach der Kontaktaufnahme senden wir Ihnen eine Bestattungsvollmacht zu, die Sie unterschreiben. Erst mit dieser können wir alles Weitere für Sie organisieren.
Wir beraten und begleiten Sie telefonisch durch den gesamten Prozess – verlässlich, unkompliziert und transparent.
2. Abholung der verstorbenen Person
Eine regionale Partnerfirma übernimmt die Abholung der verstorbenen Person in Wirges und Umgebung – unabhängig davon, ob sie zu Hause, im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz verstorben ist.
Die verstorbene Person wird vor Ort versorgt, in einen schlichten Sarg gelegt und für die Einäscherung vorbereitet.
3. Anzeige des Sterbefalls und Dokumentenservice
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Wirges und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Dokumente per Post oder digital zu. Wir unterstĂĽtzen Sie mit einer ĂĽbersichtlichen Checkliste und erledigen alles Weitere.
4. Einäscherung in einem Krematorium der Region
Wir koordinieren die Einäscherung sorgfältig mit einem Krematorium aus der Region Wirges. Alle organisatorischen Schritte, wie die Überführung und die Übermittlung der Unterlagen, übernehmen wir für Sie.
Sie brauchen sich nicht selbst um Termine oder Abläufe zu kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf einem Friedhof in Wirges
Nach der Einäscherung erfolgt die Beisetzung der Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Wirges oder der näheren Umgebung. Es gibt keine namentliche Kennzeichnung oder individuellen Grabschmuck.
Die Beisetzung findet durch das Friedhofsteam statt – eine Teilnahme von Angehörigen ist nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Behörden und Versicherungen
Nach Erhalt der Sterbeurkunden melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
Wenn Sie Unterstützung beim Antrag auf die Witwen- oder Witwerrente benötigen, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite – einfach und strukturiert.