1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch oder online Kontakt zu uns auf und erhalten die Bestattungsvollmacht, die wir gemeinsam ausfüllen. Mit dieser Vollmacht können wir alle weiteren Schritte für Sie übernehmen.
Wir stehen Ihnen während des gesamten Ablaufs telefonisch zur Seite. Sie erreichen uns unkompliziert, und wir beantworten alle Fragen schnell und verständlich.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person im Werra-Suhl-Tal übernehmen unsere geschulten Partner vor Ort. Sie kümmern sich darum, unabhängig vom Sterbeort – ob Zuhause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim.
Die verstorbene Person wird in einen Sarg gebettet und zur anschließenden Einäscherung in ein lokales Krematorium gebracht.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt im Werra-Suhl-Tal und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Ausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Ausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Ausweis, Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Ausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Unterlagen senden Sie uns oder direkt an das Standesamt im Werra-Suhl-Tal. Mit einer klar strukturierten Checkliste unterstützen wir Sie, damit Sie alles Wichtige einfach beisammen haben.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir stimmen alle Schritte rund um die Einäscherung mit einem Krematorium in der Region ab und übermitteln sämtliche Unterlagen. Die Einäscherung erfolgt nach gesetzlich festgelegten Vorgaben.
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir halten Sie über den aktuellen Stand telefonisch auf dem Laufenden.
5. Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld
Nach der Einäscherung organisieren wir die Beisetzung der Urne auf einem anonymen Gräberfeld im Werra-Suhl-Tal. Das Grab bleibt ohne Namensnennung und ohne individuelle Kennzeichnung.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam. Angehörige sind dabei in der Regel nicht anwesend, der genaue Zeitpunkt der Beisetzung wird nicht veröffentlicht.
6. Abmeldung bei der Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, kümmern wir uns um die Abmeldung bei der Krankenkasse und – falls notwendig – auch bei der Rentenversicherung.
Wenn es einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente gibt, unterstützen wir Sie digital und unkompliziert bei der Antragstellung.