1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit uns auf und unterschreiben die Bestattungsvollmacht. Damit beauftragen Sie uns offiziell und wir können sofort aktiv werden.
Sie erreichen uns telefonisch oder können den Auftrag direkt online auslösen. Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns umgehend – meist noch am selben Tag.
Während des gesamten Ablaufs beraten wir Sie telefonisch – unkompliziert, persönlich und verständlich.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Wernau (Neckar) wird von unserem zuverlässigen lokalen Partner vor Ort durchgeführt.
Ob Krankenhaus, Seniorenheim, Hospiz oder die eigene Wohnung – unser Partner kümmert sich um alles und sorgt für einen respektvollen Ablauf.
Nach der Abholung erfolgt die Überführung in einem schlichten Sarg zu einem nahegelegenen Krematorium.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Wernau (Neckar) und beantragen für Sie die Sterbeurkunden.
Welche Dokumente benötigt werden, richtet sich nach dem Familienstand:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Schicken Sie uns die Unterlagen per Post oder senden Sie sie direkt an das Standesamt. Wir stellen Ihnen dafür eine klare Checkliste bereit und kümmern uns um den gesamten Prozess.
4. Einäscherung in einem örtlichen Krematorium
Wir melden die verstorbene Person im regionalen Krematorium zur Einäscherung an und sorgen dafür, dass alle Dokumente vorliegen.
Das komplette Handling übernehmen wir für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Beisetzung auf einem anonymen Feld
Nach der Einäscherung erfolgt die Beisetzung der Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Wernau (Neckar) oder Umgebung – ohne Namensschild und ohne individuelle Kennzeichnung des Grabes.
Welcher Friedhof infrage kommt, können Sie nach Wunsch mit uns besprechen.
Die Beisetzung übernimmt das Personal des Friedhofs. Angehörige können bei der Beisetzung selbst in der Regel nicht anwesend sein.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rente
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und bei der Rentenstelle ab.
War die verstorbene Person verheiratet, unterstützen wir Sie gerne beim Antrag auf Übergangsrente. Alles digital und unkompliziert.