1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder buchen Sie unsere Leistungen online. Im Anschluss senden wir Ihnen die notwendige Bestattungsvollmacht zu. Dieses Dokument ist erforderlich, damit wir den gesamten Ablauf für Sie übernehmen können.
Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses – ausschließlich telefonisch und digital. Dabei klären wir alle Fragen kurz und verständlich und bleiben immer erreichbar.
2. Abholung der verstorbenen Person in Weißenthurm
Unser lokaler Partner in Weißenthurm übernimmt die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort, egal ob Zuhause, im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gelegt und an ein ortsansässiges Krematorium überführt.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Weißenthurm und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Die notwendigen Unterlagen hängen vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen digital oder per Post – auf Wunsch direkt zum Standesamt. Wir halten Sie während des gesamten Vorgangs informiert.
4. Einäscherung
Die Einäscherung organisieren wir in einem ortsnahen Krematorium. Wir reichen alle erforderlichen Unterlagen ein und halten Sie über den Stand auf dem Laufenden.
Wir übernehmen die Koordination und informieren Sie, sobald der Termin zur Beisetzung feststeht.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Weißenthurm
Nach der Einäscherung findet die anonyme Beisetzung der Urne auf einem Gemeinschaftsfeld eines Friedhofs in Weißenthurm statt. Eine individuelle Kennzeichnung oder Namensnennung erfolgt dabei nicht.
Die Urne wird durch das Friedhofsteam beigesetzt. Eine Begleitung durch Angehörige ist nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Nach Ausstellung der Sterbeurkunden melden wir die verstorbene Person bei der Krankenversicherung und – falls relevant – bei der Rentenversicherung ab.
Wenn ein Anspruch auf Übergangsrente besteht, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Alles unkompliziert und digital.