1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch oder online Kontakt mit uns auf. Vorab benötigen wir eine unterschriebene Bestattungsvollmacht – damit können wir alle nötigen Formalitäten für Sie übernehmen.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt am Telefon und sind Ihr persönlicher Ansprechpartner, ganz unabhängig davon, wo Sie sich gerade befinden.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Weingarten organisiert unser lokaler Partner zuverlässig für Sie.
Ob aus Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder Wohnung – die Überführung erfolgt schnell und diskret. Unser Partner überführt die verstorbene Person in einem schlichten Sarg direkt zu einem örtlichen Krematorium.
3. Meldung beim Standesamt & Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Weingarten und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Dafür benötigen wir bestimmte Dokumente der verstorbenen Person. Welche das sind, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen zu oder reichen sie direkt beim Standesamt ein. Wir unterstĂĽtzen Sie mit einer ĂĽbersichtlichen Checkliste und ĂĽbernehmen den Ablauf fĂĽr Sie.
4. Einäscherung in einem regionalen Krematorium
Wir sorgen für die Anmeldung zur Einäscherung in einem Krematorium in Weingarten oder der näheren Umgebung und steuern alle Formalitäten dazu.
Die Organisation erfolgt komplett durch uns. Sie bleiben informiert und mĂĽssen sich um nichts weiter kĂĽmmern.
5. Anonyme Beisetzung in Weingarten
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Weingarten beigesetzt – ohne Namensschild und ohne individuelle Kennzeichnung.
Der Friedhof kann innerhalb Weingartens ausgewählt werden. Die Beisetzung findet durch das Friedhofspersonal und ohne Teilnahme von Angehörigen statt.
6. Abmeldungen & weitere Formalitäten
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, erledigen wir die Abmeldung bei der Krankenkasse sowie, falls erforderlich, bei der Rentenversicherung.
Bei bestehenden AnsprĂĽchen, z.B. auf Ăśbergangsleistungen fĂĽr Ehepartner, unterstĂĽtzen wir Sie gerne mit klaren Informationen und digitalem Service.