1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie telefonisch oder online Kontakt zu uns auf. Nach Klärung Ihrer Fragen senden wir Ihnen die Bestattungsvollmacht zu, die Sie ausfüllen und unterschreiben. Diese Vollmacht ermöglicht es uns, alle nächsten Schritte einzuleiten.
Wir begleiten Sie während des gesamten Ablaufs verlässlich und verständlich am Telefon. Sie erhalten von uns alle wichtigen Hinweise klar und übersichtlich zusammengefasst.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person in Weilheim oder im Umland wird von einem erfahrenen Partnerunternehmen aus der Region übernommen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder die eigene Wohnung ist.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und in ein nahegelegenes Krematorium überführt.
3. Meldung beim Standesamt & Sterbeurkunden
Wir kümmern uns um die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Weilheim und beantragen für Sie die Sterbeurkunden.
Welche Dokumente notwendig sind, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsbeschluss
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns die Unterlagen oder senden sie direkt an das zuständige Standesamt. Wir stellen Ihnen eine praktische Übersicht zusammen und übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie.
4. Einäscherung in einem Krematorium vor Ort
Wir melden die verstorbene Person in einem lokalen Krematorium zur Einäscherung an und stellen alles Notwendige bereit.
Die komplette Organisation übernehmen wir, so dass Sie sich um nichts Weiteres kümmern müssen.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in Weilheim
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof in Weilheim beigesetzt – ohne Namensschild und ohne Kennzeichnung der einzelnen Grabstelle.
Die Beisetzung erfolgt ausschließlich durch das Friedhofspersonal. Angehörige nehmen nicht an der Beisetzung teil.
6. Organisation nach der Bestattung
Sobald die Sterbeurkunden verfügbar sind, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenkasse ab.
Ist die Person verheiratet gewesen, beraten wir Sie zu möglichen Ansprüchen auf Rentenzahlungen für den hinterbliebenen Ehepartner – schnell, verlässlich und digital.