1. Kontakt & Beauftragung
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit uns auf – telefonisch oder bequem online. Nach der Auftragsbestätigung unterschreiben Sie unsere Bestattungsvollmacht. Mit dieser regeln wir alle nachfolgenden Schritte unkompliziert für Sie.
Unser Team begleitet und berät Sie am Telefon während des gesamten Prozesses. Wir sind jederzeit erreichbar, erklären jeden Schritt klar und beantworten Ihre Fragen.
2. Abholung in Wegeleben
Für die Abholung der verstorbenen Person aus Wegeleben oder Umgebung beauftragen wir ein qualifiziertes Partnerunternehmen vor Ort. Die Abholung kann an jedem Aufenthaltsort erfolgen, zum Beispiel im Krankenhaus, Pflegeheim oder in der Wohnung.
Die verstorbene Person wird in einem schlichten Sarg vorbereitet und anschließend zur Feuerbestattung in ein lokales Krematorium überführt.
3. Sterbefallmeldung und Urkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Wegeleben und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Abhängig vom Familienstand der verstorbenen Person benötigen wir bestimmte Unterlagen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Wir unterstützen Sie mit einer übersichtlichen Checkliste und kümmern uns um den kompletten Ablauf mit dem Standesamt.
4. Einäscherung vor Ort
Die Einäscherung findet in einem regionalen Krematorium statt. Wir stellen alle notwendigen Dokumente bereit und organisieren die Einäscherung für Sie.
Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – wir halten Sie stets über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Wegeleben
Nach der Einäscherung erfolgt die anonyme Urnenbeisetzung auf einem ausgewählten Friedhof in Wegeleben. Die Urne wird ohne Namensnennung und ohne Kennzeichnung auf einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt.
Die Beisetzung wird durch das Friedhofsteam durchgeführt. Die Teilnahme von Angehörigen ist bei der anonymen Bestattung nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Behörden und Versicherungen
Nach Erhalt der Sterbeurkunden melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenversicherung ab.
Wenn Sie Unterstützung zu weiteren Formalitäten oder Anträgen benötigen, beraten wir Sie gerne – alles digital, unkompliziert und transparent.