1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch Kontakt zu uns auf oder starten den Ablauf direkt online. Durch Ihre Unterschrift auf der Bestattungsvollmacht geben Sie uns die notwendige Berechtigung, um alle weiteren Schritte für Sie zu übernehmen.
Wir stehen Ihnen telefonisch zur Verfügung, erklären alle Abläufe verständlich und beantworten Ihre Fragen zuverlässig – vom ersten Kontakt bis nach der Beisetzung.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Waldenburg (Sachsen) oder Umgebung führt unser erfahrener lokaler Partner für Sie durch – egal ob im Pflegeheim, Krankenhaus, Hospiz oder Zuhause.
Im Anschluss wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gelegt und für die Einäscherung in ein nahegelegenes Krematorium überführt.
3. Meldung des Sterbefalls & Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Waldenburg und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Welche Dokumente notwendig sind, richtet sich nach dem Familienstand:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen bequem per Post. Wir stellen Ihnen dazu eine übersichtliche Liste bereit und begleiten Sie Schritt für Schritt.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Nach Eingang der erforderlichen Unterlagen organisieren wir die Einäscherung in einem Krematorium in der Nähe von Waldenburg.
Wir übernehmen alle administrativen Aufgaben und stellen sicher, dass der Ablauf zügig und reibungslos verläuft.
5. Beisetzung auf einem anonymen Grabfeld
Die Urne wird nach der Einäscherung auf einem anonymen Grabfeld eines Friedhofs in Waldenburg oder Umgebung beigesetzt. Das Grab bleibt ohne Namen oder individuelle Kennzeichnung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Friedhof innerhalb Waldenburgs auswählen – gern beraten wir Sie dazu telefonisch.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofspersonal, in der Regel ohne Anwesenheit von Angehörigen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Nachdem die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir die Abmeldung bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung für Sie.
Wenn Anspruch auf eine Übergangsrente besteht, unterstützen wir Sie bei der Beantragung. Auch hier begleiten wir alles digital und unkompliziert.