1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Online-Formular. Mit Ihrer Unterschrift auf der Bestattungsvollmacht können wir den Ablauf für eine anonyme Bestattung in Waischenfeld einleiten.
Unsere Beratung erfolgt jederzeit telefonisch – klar, unkompliziert und ohne Fachjargon. Wir sind während aller Schritte für Sie ansprechbar.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Waischenfeld organisieren wir gemeinsam mit einem fachkundigen Partner vor Ort.
Unabhängig davon, ob der Sterbeort ein Pflegeheim, Krankenhaus, Hospiz oder das eigene Zuhause ist: Wir sorgen für die sichere Überführung.
Die Person wird in einen schlichten Sarg gebettet und an ein nahegelegenes Krematorium überführt.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir zeigen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Waischenfeld an und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Welche Dokumente benötigt werden, ist vom Familienstand der verstorbenen Person abhängig:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Alle Unterlagen schicken Sie uns per Post oder übermitteln sie an das zuständige Standesamt. Wir senden Ihnen eine Checkliste zu und halten Sie transparent über den Stand auf dem Laufenden.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir kümmern uns um die Anmeldung zur Einäscherung im nächstgelegenen Krematorium. Alle erforderlichen Dokumente werden von uns bereitgestellt.
Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – wir organisieren diese Schritte für Sie vollständig.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld in Waischenfeld beigesetzt. Namensnennung oder Kennzeichnung der Grabstelle erfolgen nicht.
Die anonyme Urnenbeisetzung wird eigenständig durch den Friedhof durchgeführt – ohne Begleitung durch Angehörige. Die Auswahl des Friedhofs stimmen wir im Vorfeld mit Ihnen ab.
6. Abmeldung bei Behörden, Krankenkasse und Rente
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei allen relevanten Stellen ab – dazu gehören Krankenkasse und Rentenversicherung.
Falls erforderlich, unterstützen wir Sie zusätzlich bei der Beantragung von Leistungen wie der Übergangsrente für Hinterbliebene.