1. Kontakt und Beauftragung
Zu Beginn nehmen Sie telefonisch oder über unsere Website Kontakt zu uns auf. Nachdem Sie uns alle nötigen Angaben zum Sterbefall übermittelt haben, erstellen wir gemeinsam die Bestattungsvollmacht. Damit können wir den Ablauf anonym und unkompliziert in die Wege leiten.
Auf Wunsch schicken wir Ihnen alle Unterlagen digital zu. Unsere telefonische Betreuung begleitet Sie Schritt für Schritt – einfach, verständlich und zuverlässig.
2. Überführung der verstorbenen Person
Für die Abholung am Sterbeort in Vechta arbeiten wir mit einem örtlichen Bestattungspartner. Egal ob Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder Zuhause – unser Partner übernimmt die Überführung verantwortungsvoll und kümmert sich um alle notwendigen Schritte vor Ort.
Die verstorbene Person wird anschließend in einen Sarg gebettet und dem lokalen Krematorium zugeführt.
3. Meldung des Sterbefalls und Dokumente
Wir übernehmen die Meldung beim zuständigen Standesamt in Vechta und beantragen die Sterbeurkunden. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die nötigen Unterlagen können Sie uns per Post oder digital zusenden. Sie erhalten eine verständliche Checkliste von uns – alles Weitere erledigen wir für Sie.
4. Einäscherung im Krematorium
Wir kümmern uns um die Anmeldung zur Einäscherung im regionalen Krematorium. Alle Formalitäten sowie den papiermäßigen Ablauf regeln wir im Hintergrund, Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Vechta
Nach der Einäscherung erfolgt die Beisetzung der Urne anonym auf einem ausgewählten Friedhof in Vechta. Die Grabstelle bleibt dabei namenlos und ist nicht individuell gekennzeichnet – so, wie es für eine anonyme Bestattung vorgesehen ist.
Das Friedhofsteam in Vechta führt die Beisetzung ohne Begleitung von Angehörigen durch.
6. Abmeldungen und bürokratische Schritte
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir die Abmeldung bei der Krankenkasse und Rentenversicherung. Falls Ansprüche auf Witwen- oder Witwerrente bestehen, unterstützen wir Sie unkompliziert bei der Antragstellung – alles telefonisch und digital.