1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Zu Beginn nehmen Sie Kontakt mit uns auf und unterschreiben eine Bestattungsvollmacht. Damit beauftragen Sie uns verbindlich, alle weiteren Schritte zu organisieren.
Sie können uns anrufen oder unser Online-Formular nutzen. Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns schnellstmöglich telefonisch bei Ihnen – meist innerhalb weniger Stunden.
Wir stehen Ihnen während des gesamten Ablaufs telefonisch zur Seite – klar, verständlich und unkompliziert.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unser zuverlässiger Partner vor Ort in Usingen und Umgebung übernimmt die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort.
Ob Krankenhaus, Pflegeeinrichtung, Hospiz oder zuhause – wir sorgen für eine reibungslose Überführung.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und in ein nahegelegenes Krematorium gebracht.
3. Sterbefallanzeige und Sterbeurkunden
Wir informieren das zuständige Standesamt in Usingen über den Sterbefall und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Je nach Familienstand werden unterschiedliche Dokumente benötigt:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Diese Unterlagen senden Sie entweder direkt an das Standesamt oder an uns. Wir unterstützen Sie dabei Schritt für Schritt und halten Sie immer auf dem Laufenden.
4. Einäscherung im Krematorium
Die Einäscherung organisieren wir in einem regionalen Krematorium. Alle Abläufe werden von uns koordiniert, Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wir kümmern uns um alle Formalitäten und halten Sie bei jedem Schritt telefonisch informiert.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in Usingen
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in oder um Usingen beigesetzt – ohne Namensnennung und ohne individuelles Grabzeichen.
Eine Begleitung durch Angehörige ist bei einer anonymen Bestattung in der Regel nicht vorgesehen. Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofspersonal.
Wir informieren Sie zuverlässig, sobald die Beisetzung erfolgt ist.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Nach Ausstellung der Sterbeurkunden übernehmen wir die Abmeldung der verstorbenen Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei weiteren Formalitäten, zum Beispiel beim Antrag auf Hinterbliebenenrente – schnell, einfach und digital organisiert.