1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Online-Formular. Im ersten Schritt erhalten Sie von uns die Bestattungsvollmacht. Sobald diese unterschrieben vorliegt, können wir alle weiteren Schritte für Sie einleiten.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen – meist noch am selben Tag – und begleiten Sie während des gesamten Ablaufs am Telefon. Unser Team steht Ihnen für Fragen durchgehend zur Verfügung.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Tübingen oder der Umgebung wird von unserem lokalen Partnerunternehmen organisiert. Das gilt unabhängig davon, ob der Sterbefall im Krankenhaus, Heim, Hospiz oder zu Hause eingetreten ist.
Unsere Partner sorgen dafür, dass die verstorbene Person sachgerecht in einen schlichten Sarg gebettet und in ein regionales Krematorium gebracht wird.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir zeigen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Tübingen an und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Je nach Familienstand benötigen wir dazu unterschiedliche Dokumente:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des/der Ehepartners/Ehepartnerin
Wir informieren Sie übersichtlich, welche Unterlagen notwendig sind, und zeigen, wie Sie diese schnellstmöglich einreichen können. Die Kommunikation mit dem Standesamt übernehmen wir – Sie bleiben auf dem Laufenden.
4. Einäscherung in Tübingen
Wir melden die verstorbene Person zur Einäscherung in einem lokalen Krematorium an und reichen alle erforderlichen Unterlagen ein.
Alle organisatorischen Abläufe übernehmen wir – Sie müssen vor Ort nichts erledigen und erhalten regelmäßig Rückmeldung zum Stand.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf einem Tübinger Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Grabfeld in Tübingen beigesetzt. Eine namentliche Kennzeichnung findet nicht statt.
Die Auswahl des Friedhofs erfolgt nach Möglichkeit in Abstimmung mit Ihnen. Die Beisetzung erfolgt still, ohne Angabe der Grabstelle und ohne Begleitung durch Angehörige.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Nach Erhalt der Sterbeurkunden erledigen wir die Abmeldung bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenversicherung.
Besteht Anspruch auf Übergangsrente für Ehepartner, unterstützen wir Sie auch hier mit allen erforderlichen Informationen und Formularen – digital und unkompliziert.