1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und senden Sie uns die unterschriebene Bestattungsvollmacht. Diese Vollmacht ist notwendig, damit wir alle Aufgaben rund um die anonyme Bestattung für Sie organisieren können.
Sie erreichen uns telefonisch oder können direkt online beauftragen – wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zurück, meist noch am selben Tag.
Wir begleiten und beraten Sie zuverlässig über alle Schritte hinweg, telefonisch und unkompliziert – transparent und verständlich.
2. Abholung am Sterbeort in Traunstein
Die Abholung der verstorbenen Person erfolgt durch unseren regionalen Partner direkt vor Ort in Traunstein oder Umgebung, egal ob zu Hause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und in ein nahegelegenes Krematorium gebracht.
3. Sterbefallanzeigen & Beantragung der Sterbeurkunden
Wir zeigen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Traunstein an und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Die benötigten Dokumente richten sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Unterlagen können Sie bequem per Post oder direkt ans Standesamt senden. Wir stellen Ihnen eine klare Liste aller benötigten Dokumente zur Verfügung und übernehmen den Ablauf für Sie.
4. Organisation der Einäscherung
Wir koordinieren die Anmeldung zur Einäscherung in einem lokalen Krematorium und leiten alle notwendigen Papiere weiter.
Alle organisatorischen Aufgaben übernehmen wir – Sie müssen nichts weiter tun.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld in Traunstein beigesetzt. Das Grab ist nicht mit Namen oder individuellen Daten gekennzeichnet.
Die Beisetzung findet ausschließlich durch das Friedhofspersonal statt, eine Begleitung durch Angehörige ist nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Kranken- und Rentenkasse
Sobald die Sterbeurkunden da sind, kümmern wir uns um die Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung.
Sollte ein Anspruch auf Übergangsrente bestehen, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung – einfach, schnell und digital.