1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Sie erhalten von uns eine Bestattungsvollmacht, die Sie uns unterschrieben zurücksenden. Diese Vollmacht ist notwendig, damit wir alles Weitere in Ihrem Sinne organisieren können.
Sie erreichen uns telefonisch oder buchen online – wir melden uns schnellstmöglich zurück, meist noch am selben Tag. Wir begleiten und beraten Sie durchgehend telefonisch und beantworten alle Ihre Fragen klar und verständlich.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unser Partnerunternehmen vor Ort in Traben-Trarbach übernimmt die Abholung der verstorbenen Person am jeweiligen Sterbeort – ganz gleich, ob Krankenhaus, Seniorenheim oder Wohnung.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und in ein lokales Krematorium gebracht.
3. Sterbefall melden & Sterbeurkunden beantragen
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Traben-Trarbach und beantragen die Sterbeurkunden, die für die nächsten Schritte benötigt werden.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns die benötigten Unterlagen per Post oder auf Wunsch auch direkt ans Standesamt. Mit einer klaren Dokumenten-Checkliste machen wir diesen Ablauf für Sie so einfach wie möglich.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung in einem Krematorium in Traben-Trarbach oder Umgebung. Alle erforderlichen Unterlagen werden von uns vorbereitet und vor Ort übergeben.
Die gesamte Koordination und Kommunikation rund um die Einäscherung übernehmen wir komplett für Sie.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung erfolgt die Beisetzung der Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Traben-Trarbach. Es gibt dabei keine Namensnennung und keine individuelle Kennzeichnung.
Die Wahl des örtlichen Friedhofs ist möglich, sofern dieser anonyme Bestattungen anbietet. Die Beisetzung erfolgt ohne Begleitung der Angehörigen durch das Friedhofsteam.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rente
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
Wenn ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente besteht, unterstützen wir Sie zusätzlich bei der Beantragung der Übergangsrente – modern, unkompliziert und digital.