1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie starten den Ablauf, indem Sie uns anrufen oder direkt online beauftragen. Anschließend senden wir Ihnen die Bestattungsvollmacht zu, die Sie unterschreiben und an uns zurückgeben. Diese Vollmacht berechtigt uns, die nächsten Schritte in Ihrem Namen einzuleiten.
Unser Team begleitet Sie telefonisch – wir sind während des gesamten Ablaufs für Ihre Fragen da und beraten Sie unkompliziert und transparent.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Tettnang erfolgt durch unseren zuverlässigen Partner vor Ort. Der Sterbeort kann ein Pflegeheim, Krankenhaus, Hospiz oder die eigene Wohnung sein.
Die verstorbene Person wird behutsam in einen Sarg gebettet und in das lokale Krematorium gebracht.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Tettnang und beantragen für Sie die Sterbeurkunden.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie übermitteln die Unterlagen direkt an das Standesamt oder an uns. Wir stellen Ihnen vorab eine verständliche Checkliste zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen Schritten.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir übergeben die verstorbene Person an ein Krematorium in Tettnang oder Umgebung und kümmern uns um sämtliche Formalitäten rund um die Einäscherung.
Sie brauchen sich um nichts zu kümmern – der Ablauf wird von uns vollständig koordiniert.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung überführen wir die Urne zu einem Friedhof im Raum Tettnang und organisieren die anonyme Beisetzung ohne namentliche Kennzeichnung oder individuelle Grabstätte.
Die Urnenbeisetzung erfolgt auf dem dafür vorgesehenen anonymen Gräberfeld. Angehörige begleiten die Beisetzung üblicherweise nicht – der Friedhof sorgt für den würdigen Ablauf vor Ort.
6. Weitere Formalitäten: Abmeldung bei Krankenversicherung und Rente
Sobald uns die Sterbeurkunde vorliegt, melden wir den Sterbefall bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
Gehört zur Familie ein hinterlassener Ehepartner, geben wir Hinweise und Unterstützung für den Antrag auf die Übergangsrente. Alles geschieht einfach und digital.