1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie telefonisch oder online Kontakt mit uns auf. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie die Bestattungsvollmacht, die Sie unterschreiben und an uns zurücksenden. Erst mit dieser Vollmacht können wir alle notwendigen Schritte für Sie durchführen.
Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Ablauf – kompetent, transparent und jederzeit erreichbar am Telefon.
2. Abholung der verstorbenen Person
Wir beauftragen nach Eingang der Vollmacht ein erfahrenes Partnerunternehmen vor Ort in Stuhr mit der Abholung der verstorbenen Person. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder die private Wohnung ist.
Die verstorbene Person wird in einen schlichten Sarg gebettet und in ein örtliches Krematorium gebracht.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Nachdem die Abholung erfolgt ist, übernehmen wir die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt und beantragen die erforderlichen Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand benötigen wir unterschiedliche Unterlagen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Wir senden Ihnen eine genaue Liste, welche Dokumente benötigt werden. Die Unterlagen schicken Sie uns zu – alle weiteren Schritte übernehmen wir.
4. Einäscherung im Krematorium
Nachdem alle Formalitäten erledigt sind, melden wir die Einäscherung der verstorbenen Person in einem lokalen Krematorium an. Wir stimmen alle Termine und erforderlichen Dokumente mit dem Krematorium ab und halten Sie stets auf dem Laufenden.
Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Wege oder organisatorische Aufgaben.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in Stuhr
Im Anschluss an die Einäscherung erfolgt die anonyme Urnenbeisetzung auf einem ausgewählten Friedhof in Stuhr. Das bedeutet: Die Beisetzung erfolgt ohne Namensnennung und ohne individuelle Kennzeichnung der Grabstelle.
Eine Teilnahme von Angehörigen an der Beisetzung ist bei dieser Form nicht vorgesehen. Die Beisetzung wird vom Friedhofsteam fachgerecht durchgeführt.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rententräger
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, sorgen wir für die Abmeldung bei der Krankenkasse sowie (falls zutreffend) bei der Rentenversicherung. Sollte es Anspruch auf eine Übergangsrente geben, übernehmen wir die notwendigen Schritte für Sie – unkompliziert und zuverlässig.