1. Kontaktaufnahme & Beauftragung
Im ersten Schritt nehmen Sie telefonisch oder über unser Online-Formular Kontakt mit uns auf und erteilen uns eine Bestattungs-Vollmacht. Diese Vollmacht benötigen wir, um alle weiteren Abläufe für Sie in die Wege zu leiten.
Sie erhalten alle Informationen verständlich aufbereitet, digital oder am Telefon. Wir sind während des gesamten Prozesses Ihr fester Ansprechpartner – klar, zuverlässig und erreichbar.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unser lokaler Partnerbetrieb übernimmt die Abholung der verstorbenen Person am gewünschten Ort in Stromberg und Umgebung. Egal ob es sich um eine Klinik, ein Pflegeheim oder eine Privatadresse handelt – die Abholung erfolgt zügig und diskret.
Im Anschluss wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und in ein naheliegendes Krematorium gebracht.
3. Anzeige des Sterbefalls und Sterbeurkunde
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Stromberg und kümmern uns um die Ausstellung der Sterbeurkunden.
Folgende Unterlagen werden je nach Familienstand gebraucht:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie können uns die Dokumente bequem digital oder per Post senden. Wir sorgen für eine einfache Checkliste und unterstützen Sie bei allen Formalitäten.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung im nächstgelegenen Krematorium und kümmern uns um die gesamte Abwicklung. Alle notwendigen Details werden direkt mit dem Krematorium geklärt, Sie müssen hierfür nichts selbst tun.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Stromberg
Nachdem die Einäscherung abgeschlossen ist, wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Stromberg beigesetzt. Bei dieser Form der Beisetzung gibt es keine namentliche Kennzeichnung oder persönliche Grabstelle.
Die Beisetzung selbst wird von der Friedhofsverwaltung durchgeführt, Angehörige sind in der Regel nicht anwesend.
6. Abmeldung bei Behörden und Versicherungen
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, ĂĽbernehmen wir fĂĽr Sie die Abmeldung bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung.
Wenn Sie Unterstützung beim Antrag auf Witwen- oder Witwerrente wünschen, helfen wir Ihnen auch hierbei auf direktem Weg – digital, transparent und unkompliziert.