1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns telefonisch oder können online eine anonyme Bestattung in Stolpen beauftragen. Im Anschluss erhalten Sie von uns die Bestattungsvollmacht, die Sie unterschrieben an uns zurücksenden. Erst danach übernehmen wir alle weiteren Schritte.
Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Ablauf – immer telefonisch, verständlich und transparent.
2. Abholung der verstorbenen Person
Für die Abholung der verstorbenen Person aus Stolpen oder der Region arbeiten wir eng mit einem regionalen Partner zusammen. Das funktioniert in jedem Fall – ob aus dem Krankenhaus, Seniorenheim oder von zuhause.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg überführt und zeitnah in das örtliche Krematorium gebracht.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Stolpen und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Je nach Familienstand benötigen wir dafür folgende Unterlagen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
Die benötigten Papiere senden Sie uns zu. Sie erhalten von uns eine Übersicht aller Unterlagen und wir kümmern uns um die Formalitäten beim Standesamt.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Die Einäscherung der verstorbenen Person organisieren wir in einem Krematorium in der Region Stolpen. Wir bereiten alle Dokumente vor und stimmen die Termine direkt ab. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir halten Sie auf dem Laufenden.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Die Urnenbeisetzung erfolgt auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Stolpen oder Umgebung. Hier gibt es keine namentliche Kennzeichnung oder individuelle Grabstätte. Die Beisetzung übernimmt das jeweilige Friedhofsteam, eine Begleitung durch Angehörige ist bei anonymen Bestattungen normalerweise nicht möglich.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Nachdem uns die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenversicherung ab. Falls Sie Unterstützung beim Antrag auf Hinterbliebenenrente benötigen, geben wir Ihnen die passenden Hinweise. Der gesamte Ablauf bleibt für Sie einfach und übersichtlich.