1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erteilen uns per Bestattungsvollmacht den Auftrag für die anonyme Bestattung. Das geht telefonisch oder über unser Online-Formular. Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns zügig zurück – meist noch am selben Tag.
Während des gesamten Ablaufs stehen wir Ihnen telefonisch zur Seite. Wir erklären Ihnen jeden Schritt verständlich und kümmern uns um alle organisatorischen Details.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Steinbach-Hallenberg übernimmt ein erfahrenes, ortsansässiges Partnerunternehmen für uns.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es um ein Krankenhaus, Seniorenheim, Hospiz oder das eigene Zuhause geht.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gelegt und in ein lokales Krematorium überführt.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir kümmern uns um die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Steinbach-Hallenberg und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Je nach Familienstand werden dafür folgende Dokumente benötigt:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungspapiere
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Dokumente per Post zu oder direkt an das Standesamt. Wir stellen Ihnen dafür eine übersichtliche Checkliste bereit und übernehmen die gesamte Kommunikation im Hintergrund für Sie.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Nach der Überführung melden wir die verstorbene Person in einem nahegelegenen Krematorium zur Einäscherung an und kümmern uns um die nötigen Formalitäten.
Wir behalten alle Termine im Blick und koordinieren die Abläufe für Sie – Sie müssen sich hier um nichts kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Steinbach-Hallenberg
Sobald die Einäscherung abgeschlossen ist, erfolgt die Beisetzung der Urne auf dem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Steinbach-Hallenberg. Die Grabstätte bleibt namenlos – es gibt keine Markierung oder namentliche Kennzeichnung.
Die Urnenbeisetzung wird durch das Friedhofsteam durchgeführt. Angehörige sind dabei in der Regel nicht anwesend.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Nach Erhalt der Sterbeurkunden melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
War die verstorbene Person verheiratet, helfen wir gern zusätzlich bei der Beantragung der Hinterbliebenenrente – unkompliziert und digital.