1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Zu Beginn nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – telefonisch oder über unsere Online-Buchung. Sie erhalten von uns die Bestattungsvollmacht, die Sie unterschreiben und uns zurücksenden. Damit geben Sie uns die rechtliche Grundlage, um alles Weitere in Ihrem Sinne zu organisieren.
Unsere Beratung und Begleitung erfolgt durchgängig am Telefon. Wir sind für Sie da, beantworten alle Fragen verständlich und kümmern uns um alle nächsten Schritte.
2. Abholung am Sterbeort in Stadtilm
Für die Abholung der verstorbenen Person in Stadtilm beauftragen wir ein zuverlässiges Partnerunternehmen aus der Region. Der Abholservice ist flexibel – egal ob im Krankenhaus, Seniorenheim, Hospiz oder Zuhause.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet. Anschließend erfolgt die Überführung in ein krematoriales Bestattungsinstitut vor Ort.
3. Sterbefallanzeige und Urkunden
Wir kümmern uns um die Meldung des Sterbefalls beim für Stadtilm zuständigen Standesamt und fordern die notwendigen Sterbeurkunden an.
Welche Dokumente benötigt werden, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde vom Ehepartner
Die Unterlagen senden Sie uns per Post zu oder direkt ans Standesamt. Sie erhalten von uns eine übersichtliche Checkliste und Unterstützung für alle bürokratischen Schritte.
4. Einäscherung in Stadtilm
Nach Eingang der Sterbeurkunden planen wir die Einäscherung in einem lokalen Krematorium. Wir koordinieren die Terminabsprache, die Formalitäten sowie das gesamte organisatorische Vorgehen – Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Die Urne wird nach der Einäscherung auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Stadtilm beigesetzt – ohne Namen oder persönliche Markierungen. Eine Auswahl des Friedhofs ist möglich, solange ein anonymes Feld zur Verfügung steht.
Die Beisetzung wird ausschließlich vom Friedhofsteam durchgeführt. Eine Begleitung durch Angehörige oder Trauergäste ist bei anonymen Beisetzungen nicht vorgesehen.
6. Behördengänge und Abmeldungen
Sobald die Sterbeurkunden vom Standesamt eingetroffen sind, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und – falls nötig – bei der Rentenversicherung ab.
Wenn ein Ehepartner Anspruch auf Hinterbliebenenrente hat, begleiten wir Sie auch hierbei und stellen alle erforderlichen Vorlagen und Hinweise bereit. Unsere gesamte Kommunikation läuft digital oder telefonisch ab – einfach, transparent und effizient.