1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit uns auf und unterzeichnen die Bestattungsvollmacht. Mit dieser Vollmacht dĂĽrfen wir alle organisatorischen Aufgaben rund um die anonyme Bestattung ĂĽbernehmen.
Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Online-Formular. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns zügig zurück – oft noch am selben Tag.
Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses telefonisch, beantworten Ihre Fragen und leiten jeden Schritt für Sie in die Wege.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unser lokaler Partner in Stadtallendorf kümmert sich um die Abholung der verstorbenen Person – unabhängig davon, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder die eigene Wohnung ist.
Die verstorbene Person wird behutsam in einen schlichten Sarg gelegt und anschlieĂźend in ein nahe gelegenes Krematorium gebracht.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir ĂĽbernehmen fĂĽr Sie die Meldung des Sterbefalls beim Standesamt Stadtallendorf und kĂĽmmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand werden unterschiedliche Unterlagen benötigt:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die notwendigen Unterlagen senden Sie entweder uns, oder direkt an das zuständige Standesamt. Sie erhalten von uns eine genaue Checkliste und wir regeln alle weiteren Schritte für Sie.
4. Einäscherung im örtlichen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung der verstorbenen Person in einem lokalen Krematorium im Raum Stadtallendorf. Sämtliche Formalitäten übernehmen wir für Sie.
Unser Team koordiniert den Ablauf, so dass Sie sich um nichts weiter kĂĽmmern mĂĽssen.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in Stadtallendorf
Nach der Einäscherung erfolgt die Beisetzung der Urne anonym auf einem speziell ausgewiesenen Gräberfeld eines Friedhofs in Stadtallendorf. Eine Kennzeichnung oder namentliche Erwähnung findet nicht statt.
Die Auswahl des Friedhofs erfolgt nach Absprache. Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofspersonal, ohne Begleitung durch Angehörige.
6. Abmeldung bei Krankenversicherung und Rententräger
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, kümmern wir uns um die Abmeldung der verstorbenen Person bei der Krankenversicherung und – falls zutreffend – bei der Rentenversicherung.
Wenn ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht, helfen wir Ihnen gerne bei der Antragstellung – unkompliziert, digital und effizient.