Ablauf einer anonymen Bestattung in St. Blasien
1. Kontaktaufnahme & Beauftragung
Zu Beginn nehmen Sie telefonisch oder über unser Online-Formular Kontakt zu uns auf. Nach der Beauftragung erhalten Sie eine Bestattungsvollmacht zur Unterschrift, damit wir den weiteren Ablauf für Sie steuern können.
Wir besprechen alle Details direkt mit Ihnen und sind während des gesamten Prozesses telefonisch erreichbar. Transparente Beratung und schnelle Antworten – ganz ohne komplizierte Abläufe.
2. Abholung am Sterbeort in St. Blasien
Die Abholung der verstorbenen Person in St. Blasien erfolgt durch unseren lokalen Partnerbetrieb. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Todesfall zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder Hospiz eingetreten ist.
Die verstorbene Person wird respektvoll in einen schlichten Sarg gebettet und zur Einäscherung überführt.
3. Meldung beim Standesamt & Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Anzeige des Todesfalls beim zuständigen Standesamt in St. Blasien. Die dafür notwendigen Unterlagen hängen vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen per Post oder direkt zum Standesamt. Wir helfen Ihnen mit einer strukturierten Übersicht, damit keine Fragen offen bleiben.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir kümmern uns um sämtliche Formalitäten für die Einäscherung und organisieren den Ablauf mit einem Krematorium vor Ort in der Region St. Blasien. Alle Dokumente und Termine stimmen wir direkt für Sie ab.
Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – unser Team hält Sie über alle Schritte transparent auf dem Laufenden.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in St. Blasien
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Grabfeld eines Friedhofs in St. Blasien beigesetzt. Ein Namensschild oder eine individuelle Kennzeichnung erfolgt nicht.
Die Beisetzung wird durch das Friedhofsteam vor Ort durchgeführt, eine persönliche Begleitung durch Angehörige ist nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Behörden und weiteren Stellen
Mit Ausstellung der Sterbeurkunden melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenversicherung ab.
Wenn Anspruch auf Übergangsrente besteht, erhalten Sie von uns alle nötigen Infos und Unterstützung bei der Antragstellung – digital, unkompliziert und direkt nach dem Sterbefall.