1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit uns auf und unterschreiben die Bestattungsvollmacht. Diese Vollmacht berechtigt uns, alle folgenden Schritte zu übernehmen.
Sie erreichen uns telefonisch oder können die Bestattung einfach online anfragen. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen – oft noch am selben Tag.
Während des gesamten Ablaufs stehen wir Ihnen telefonisch zur Seite, begleiten und beraten Sie bei allen Fragen rund um die anonyme Bestattung in Singen (Hohentwiel).
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am jeweiligen Sterbeort in Singen (Hohentwiel) erfolgt durch unseren erfahrenen Partner vor Ort.
Das gilt unabhängig davon, ob sich der Sterbeort im Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder in der Wohnung befindet.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person würdevoll in einen schlichten Sarg gebettet und in ein nahegelegenes Krematorium überführt.
3. Sterbefallmeldung und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Singen (Hohentwiel) und beantragen die nötigen Sterbeurkunden.
Die benötigten Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen zu – gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer klaren Checkliste und kümmern uns um die komplette Abwicklung mit dem Standesamt.
4. Einäscherung im örtlichen Krematorium
Die Einäscherung organisieren wir in einem Krematorium in der Region. Wir stellen alle erforderlichen Dokumente zusammen und leiten diese weiter.
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir koordinieren die Abläufe mit den zuständigen Stellen vor Ort.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Singen (Hohentwiel)
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof in Singen (Hohentwiel) beigesetzt. Die Grabstelle ist nicht namentlich gekennzeichnet.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam. Eine persönliche Anwesenheit der Angehörigen ist hierbei nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Kranken- und Rentenkasse
Mit Erhalt der Sterbeurkunden übernehmen wir die Abmeldung bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung für Sie.
Sollte Anspruch auf Hinterbliebenenrente bestehen, unterstützen wir Sie bei den erforderlichen Schritten ebenfalls telefonisch und digital – schnell und unkompliziert.