1. Kontakt und Bestattungsauftrag
Im ersten Schritt nehmen Sie telefonisch oder online Kontakt mit uns auf und erteilen uns den Bestattungsauftrag durch eine unterschriebene Vollmacht. Damit sind wir berechtigt, alle nachfolgenden Schritte für Sie zu übernehmen.
Wir begleiten und beraten Sie während des gesamten Ablaufs per Telefon – unkompliziert, klar und zuverlässig.
2. Abholung in Seßlach und Umgebung
Die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Seßlach und Umgebung übernimmt unser zuverlässiger Partner vor Ort.
Ob aus dem Krankenhaus, Pflegeheim oder von zu Hause – die Abholung erfolgt zeitnah nach Ihrer Beauftragung.
Die verstorbene Person wird in einen einfachen Sarg gelegt und zum lokalen Krematorium überführt.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Urkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Seßlach und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie können uns die Unterlagen per Post oder direkt an das Standesamt senden. Wir stellen Ihnen eine übersichtliche Unterlagenliste zur Verfügung und klären offene Fragen schnell und verständlich am Telefon.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir kümmern uns um die Anmeldung und alle notwendigen Formalitäten für die Einäscherung im örtlichen Krematorium.
Alle organisatorischen Schritte wie Terminabsprache und Dokumentenübergabe übernehmen wir für Sie – einfach und transparent.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Seßlach
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld in Seßlach beigesetzt – ohne individuelle Kennzeichnung oder Namensnennung.
Die Beisetzung wird vom Friedhofsteam organisiert. Eine Teilnahme von Angehörigen ist bei einer anonymen Bestattung nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, erledigen wir für Sie die Abmeldung bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenversicherung.
Falls es Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente gibt, unterstützen wir Sie auf Wunsch auch bei der Antragstellung – verständlich und digital.