1. Kontaktaufnahme & Vollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie mit uns Kontakt auf – telefonisch oder online. Wir senden Ihnen die Bestattungsvollmacht zur Unterschrift. Mit dieser Vollmacht dürfen wir alle weiteren Formalitäten in die Wege leiten.
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns zeitnah zurück. Während des gesamten Ablaufs stehen wir Ihnen telefonisch zur Seite und beantworten alle Fragen verständlich und direkt.
2. Abholung in Senftenberg
Die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort erfolgt durch unser zuverlässiges Partnerunternehmen vor Ort in Senftenberg.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, Seniorenzentrum, Hospiz oder ein Privathaushalt ist.
Die verstorbene Person wird anschließend professionell in einen schlichten Sarg gebettet und zu einem regionalen Krematorium überführt.
3. Sterbefallanzeige und Urkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Senftenberg und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Je nach Familienstand benötigen wir folgende Dokumente:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die benötigten Unterlagen können Sie uns oder dem Standesamt per Einschreiben zusenden. Wir helfen Ihnen mit einer übersichtlichen Checkliste und übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Behörden.
4. Einäscherung
Wir melden die Einäscherung im lokalen Krematorium an, kümmern uns um alle Formalitäten und stellen sämtliche erforderlichen Unterlagen bereit.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir alle organisatorischen Schritte koordinieren und Sie regelmäßig auf dem Laufenden halten.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung wird die Urne auf dem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Senftenberg beigesetzt – ohne Namensnennung und ohne persönliche Kennzeichnung.
Eine Begleitung durch Angehörige ist bei einer anonymen Bestattung nicht vorgesehen. Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam vor Ort.
6. Abmeldung bei Behörden und Versicherungen
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, kümmern wir uns um die Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung.
Sollte ein Anspruch auf Übergangsrente bestehen, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Antragsstellung und sorgen für einen zügigen Abschluss aller notwendigen Formalitäten.