1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns telefonisch oder buchen unkompliziert online. Nach Ihrer Kontaktaufnahme senden wir Ihnen die Bestattungsvollmacht zur Unterschrift. Diese Vollmacht gibt uns die nötige Berechtigung, den gesamten Ablauf für Sie zu organisieren.
Sobald die Vollmacht vorliegt, besprechen wir alle nächsten Schritte. Wir begleiten Sie zuverlässig und verständlich am Telefon – vom ersten Gespräch bis zur Beisetzung.
2. Abholung am Sterbeort
Unser Partnerunternehmen vor Ort in Selb übernimmt die fachgerechte Abholung vom gewünschten Sterbeort: Krankenhaus, Pflegeeinrichtung, Hospiz oder Wohnort – alles ist möglich.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und in ein örtliches Krematorium überführt.
3. Meldung beim Standesamt & Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Selb und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Diese Dokumente senden Sie uns postalisch oder direkt an das Standesamt. Wir helfen Ihnen mit einer klaren Checkliste weiter und kümmern uns um alle weiteren Formalitäten.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir koordinieren die Einäscherung in einem lokalen Krematorium in Selb oder Umgebung. Alle benötigten Unterlagen bereiten wir vor und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Um die Organisation müssen Sie sich nicht selbst kümmern – das übernehmen wir komplett für Sie.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung findet die Beisetzung der Urne auf einem anonymen Gräberfeld in Selb statt. Es erfolgt keine Namensnennung oder individuelle Kennzeichnung der Grabstelle.
Die Beisetzung wird vom Team des jeweiligen Friedhofs durchgeführt. Eine Begleitung durch Angehörige ist bei diesem Bestattungsformat nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden ausgestellt wurden, übernehmen wir die Abmeldung der verstorbenen Person bei der gesetzlichen Krankenkasse sowie der Rentenversicherung.
Ist die verstorbene Person verheiratet, unterstützen wir Sie auf Wunsch auch beim Antrag auf Übergangsrente – einfach, digital und Schritt für Schritt erklärt.