1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Zu Beginn nehmen Sie telefonisch oder online Kontakt mit uns auf und füllen eine Bestattungsvollmacht aus. Erst danach dürfen wir alle weiteren Schritte für Sie einleiten.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns zügig – meist noch am selben Tag – bei Ihnen. Wir beantworten Ihre Fragen und erklären Ihnen den Ablauf transparent und verständlich.
Unsere gesamte Begleitung erfolgt telefonisch. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch alle Prozesse und sind jederzeit erreichbar.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Seeland übernimmt unser regionaler Partnerbetrieb – zuverlässig und fachkundig.
Egal, ob Krankenhaus, Pflegeeinrichtung, Hospiz oder privat zu Hause: Die Abholung ist überall möglich.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einem schlichten Sarg in ein örtliches Krematorium gebracht.
3. Sterbefallanzeige & Beantragung der Sterbeurkunden
Wir kümmern uns um die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Seeland und beantragen die offiziellen Sterbeurkunden.
Folgende Unterlagen werden üblicherweise benötigt:
- Ledig: Personalausweis, Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis, Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns die Dokumente postalisch oder senden sie direkt ans Standesamt. Wir unterstützen Sie mit einer übersichtlichen Checkliste und übernehmen danach die weitere Organisation.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Die Einäscherung wird von einem Krematorium in Seeland durchgeführt. Wir sorgen für die Anmeldung und übermitteln alle notwendigen Unterlagen.
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir koordinieren den gesamten Ablauf mit unserem Partner vor Ort.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld in Seeland beigesetzt. Es erfolgt keine persönliche Namensnennung und keine individuelle Kennzeichnung der Grabstelle.
Die Beisetzung findet ausschließlich durch das Friedhofsteam statt und wird nicht begleitet. Der Friedhof kann im Rahmen der örtlichen Auswahl frei gewählt werden.
6. Abmeldungen bei Ämtern und Versicherungen
Sobald wir die Sterbeurkunden erhalten haben, kümmern wir uns um die Abmeldung bei relevanten Stellen wie Krankenkasse und Rentenversicherung.
Falls ein Anspruch auf Übergangsrente besteht, unterstützen wir digital und unkompliziert bei den Anträgen für Hinterbliebene.