1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Formular, um Kontakt aufzunehmen und die Bestattungsvollmacht auszufüllen. Diese Vollmacht berechtigt uns, den Ablauf der anonymen Bestattung zu organisieren und in Ihrem Sinne zu handeln.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme setzen wir uns am selben Tag mit Ihnen in Verbindung. Alle weiteren Schritte besprechen wir telefonisch – klar, nachvollziehbar und Schritt für Schritt.
2. Abholung der verstorbenen Person
Wir beauftragen unseren lokalen Partner in Schwalbach am Taunus mit der Abholung der verstorbenen Person am jeweiligen Sterbeort. Das kann ein Pflegeheim, ein Krankenhaus, ein Hospiz oder die eigene Wohnung sein.
Nach der Abholung erfolgt die Überführung im schlichten Sarg in ein regionales Krematorium. Alle Transportschritte stimmen wir eng mit unserem Partnerunternehmen ab.
3. Sterbefallmeldung und Beantragung der Sterbeurkunde
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Schwalbach am Taunus und kümmern uns um die Ausstellung der Sterbeurkunden.
Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, richtet sich nach dem Familienstand:
- Ledig: Kopie des Personalausweises und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Kopie des Personalausweises und Heiratsurkunde
- Geschieden: Kopie des Personalausweises, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Kopie des Personalausweises, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns diese Dokumente einfach per Post oder auf digitalem Weg. Wir geben Ihnen dazu eine genaue Übersicht und begleiten Sie bei jedem Schritt.
4. Organisation der Einäscherung
Wir organisieren die Einäscherung in einem nahen Krematorium. Alle notwendigen Formalitäten werden von uns übernommen; Sie müssen sich um nichts kümmern.
Sobald alle Genehmigungen und Dokumente vorliegen, stimmen wir die Einäscherung ab und halten Sie über den Status telefonisch auf dem Laufenden.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf dem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Schwalbach am Taunus in einer Gemeinschaftsfläche beigesetzt – ohne Namensschild und ohne Kennzeichnung der Grabstelle.
Die eigentliche Beisetzung erfolgt durch das zuständige Friedhofsteam; eine Begleitung durch die Angehörigen ist nicht vorgesehen.
6. Benachrichtigungen an Krankenversicherung und Rententräger
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir auf Wunsch die Abmeldung bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung.
Falls ein Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen besteht, unterstützen wir Sie gerne bei den Anträgen – zuverlässig, digital und mit klaren Informationen.