1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen mit uns Kontakt auf – telefonisch oder bequem online. Im nächsten Schritt unterzeichnen Sie die Bestattungsvollmacht. Damit können wir alles Weitere für Sie koordinieren.
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns zügig bei Ihnen. Wir begleiten und beraten Sie durch alle Phasen telefonisch – transparent, verständlich und persönlich erreichbar.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Schrobenhausen wird durch unseren regionalen Bestattungspartner zuverlässig durchgeführt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Sterbeort in der eigenen Wohnung, einem Seniorenheim, im Krankenhaus oder Hospiz befindet.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gelegt und zur Einäscherung in ein Krematorium in der Umgebung gebracht.
3. Meldung des Sterbefalls & Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Schrobenhausen und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Welche Dokumente erforderlich sind, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie können die Unterlagen direkt an uns oder das Standesamt senden – am besten per Einschreiben. Sie erhalten eine verständliche Liste aller benötigten Dokumente und wir übernehmen den gesamten Anmeldeprozess.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Sobald alle Unterlagen vorliegen, veranlassen wir die Einäscherung der verstorbenen Person im Krematorium vor Ort.
Sie müssen sich dabei um nichts kümmern – wir organisieren alles und halten Sie über die nächsten Schritte auf dem Laufenden.
5. Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld in Schrobenhausen beigesetzt. Es gibt weder Namensschilder, noch individuelle Markierungen.
Das Friedhofspersonal führt die Beisetzung ohne Begleitung durch, ein Termin für Angehörige ist hierbei nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald wir die Sterbeurkunden erhalten haben, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenversicherung und Rentenversicherung ab.
Wenn Anspruch auf Übergangsrente besteht, helfen wir Ihnen unkompliziert weiter – alle nötigen Schritte werden digital und einfach abgewickelt.