1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch oder online Kontakt zu uns auf und unterschreiben eine Bestattungsvollmacht, damit wir alles Weitere gesetzeskonform abwickeln können.
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns schnellstmöglich – meistens noch am selben Tag. Während des gesamten Prozesses bleiben wir telefonisch für Sie erreichbar und stimmen alle Details klar mit Ihnen ab.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person am jeweiligen Sterbeort in Schönwald koordiniert unser erfahrener Partner vor Ort – unabhängig davon, ob es sich um ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine private Wohnung handelt.
Die verstorbene Person wird in einen schlichten Sarg gebettet und in das nächstgelegene Krematorium gebracht.
3. Sterbefallanzeige und Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Anzeige des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt in Schönwald und beantragen die Sterbeurkunden.
Welche Dokumente notwendig sind, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns oder dem Standesamt die Unterlagen – wahlweise per Einschreiben. Wir geben Ihnen dazu eine übersichtliche Liste und regeln den weiteren Ablauf für Sie.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir melden den Verstorbenen in einem örtlichen Krematorium zur Einäscherung an und übermitteln alle nötigen Unterlagen. Alles Weitere rund um die Einäscherung und Formalitäten koordinieren wir für Sie, vollumfänglich und unbürokratisch.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung erfolgt die anonyme Beisetzung der Urne auf einem Friedhof in Schönwald – ohne Namensnennung oder individuelle Kennzeichnung. Sie können im Vorfeld den Wunsch-Friedhof auswählen, wenn Sie möchten.
Die Beisetzung erfolgt durch das zuständige Friedhofspersonal. Eine Teilnahme von Angehörigen ist bei anonymen Gräberfeldern in der Regel nicht vorgesehen.
6. Weitere Formalitäten: Abmeldung bei Kranken- und Rentenkasse
Nachdem die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir für Sie die Mitteilung an Krankenkasse und Rentenversicherung. Falls Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente besteht, leiten wir die wichtigen Infos an Sie weiter und geben Ihnen digitale Unterstützung rund um die Antragstellung.