1. Kontaktaufnahme & Beauftragung
Im ersten Schritt nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf oder buchen direkt online. Im Anschluss erhalten Sie von uns alle notwendigen Unterlagen, insbesondere die Bestattungsvollmacht, zur Unterschrift.
Mit der unterschriebenen Vollmacht können wir den gesamten Ablauf für Sie organisieren. Sie haben währenddessen immer einen festen Ansprechpartner, der Sie telefonisch begleitet und alle Fragen klärt.
2. Abholung vor Ort in Schömberg
Unser lokaler Partner kümmert sich um die fachgerechte Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Schömberg und der Umgebung.
Der Sterbeort kann ein Krankenhaus, ein Pflegeheim, das eigene Zuhause oder eine andere Einrichtung sein.
Nach der Abholung erfolgt die Überführung in einem schlichten Sarg zum nächstgelegenen Krematorium.
3. Meldung des Sterbefalles & Sterbeurkunden
Wir informieren das für Schömberg zuständige Standesamt über den Sterbefall und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Dafür benötigen wir die relevanten Dokumente, abhängig vom Familienstand:
- Ledig: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Ausweisdokument und Heiratsurkunde
- Geschieden: Ausweisdokument, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Ausweisdokument, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen per Post oder digital zu. Wir erläutern Ihnen genau, was benötigt wird und unterstützen Sie Schritt für Schritt.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir übernehmen die Anmeldung zur Einäscherung und stimmen uns hierfür direkt mit einem regionalen Krematorium ab.
Alle Formalitäten und logistische Abstimmung übernehmen wir. Sie müssen sich um nichts Eigenes kümmern.
5. Anonyme Urnenbestattung in Schömberg
Nach der Einäscherung wird die Urne im Rahmen einer anonymen Bestattung auf einem Schömberger Friedhof beigesetzt. Es erfolgt keine Kennzeichnung des Grabes und keine Nennung des Namens auf der Grabstätte.
Die Beisetzung übernimmt das Bestattungsteam vor Ort, eine Begleitung durch Angehörige findet bei der anonymen Bestattung nicht statt.
6. Kündigungen und Abmeldungen
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenversicherung und der Rentenkasse ab.
Falls gewünscht, informieren wir Sie zur weiteren Abwicklung oder zu möglichen Ansprüchen auf Witwen- oder Witwerrente. Wir halten die Wege für Sie so einfach und übersichtlich wie möglich.