1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch oder online Kontakt mit uns auf und unterschreiben die Bestattungsvollmacht. Damit können wir im weiteren Verlauf alle notwendigen Schritte für Sie in die Wege leiten.
Unsere ausführliche Beratung erfolgt immer telefonisch. Wir erklären alle Abläufe transparent und begleiten Sie Schritt für Schritt – klar und menschlich.
2. Abholung im Raum Schlieben
Die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Schlieben übernehmen professionelle Partnerbetriebe, mit denen wir eng zusammenarbeiten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Sterbeort in einer Einrichtung wie Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder zuhause war.
Nach der Abholung bringt unser Partner die verstorbene Person in einem schlichten Sarg in ein örtliches Krematorium.
3. Sterbefallanzeige und Dokumente
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Schlieben und beantragen die Sterbeurkunden.
Welche Dokumente erforderlich sind, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie können uns die Unterlagen einfach per Post oder digital schicken. Nach Erhalt kümmern wir uns um den weiteren Ablauf und halten Sie regelmäßig auf dem Laufenden.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung in einem Krematorium vor Ort und übernehmen alle notwendigen Formalitäten für Sie.
Alle Absprachen und Koordinationen laufen über uns, Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Schlieben
Die Urne wird nach der Einäscherung auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Schlieben beigesetzt – ohne Namensschild und ohne individuelle Kennzeichnung.
Die Beisetzung findet ohne Begleitung durch Angehörige statt. Der genaue Ort bleibt ausschließlich dem Friedhof bekannt.
6. Abmeldung bei Behörden und Versicherungen
Sobald die Sterbeurkunden verfügbar sind, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
Wenn es offene Ansprüche gibt, wie zum Beispiel eine Hinterbliebenenrente, stehen wir Ihnen auch bei diesen Formalitäten unterstützend und unkompliziert zur Seite.