1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Rufen Sie uns an oder buchen Sie direkt online. Im Anschluss senden wir Ihnen die Bestattungsvollmacht zu. Mit Ihrer Unterschrift können wir alles Weitere für Sie organisieren.
Wir stehen Ihnen telefonisch zur Seite und erklären Ihnen jeden Schritt – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Beisetzung.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Überführung der verstorbenen Person in Roßleben-Wiehe und Umgebung wird von unserem lokalen Partner übernommen.
Unabhängig davon, ob es sich um ein Pflegeheim, Krankenhaus oder die eigene Wohnung handelt – die Abholung ist überall in Roßleben-Wiehe möglich.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen einfachen Sarg gebettet und in ein Krematorium der Region überführt.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Roßleben-Wiehe und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Die notwendigen Unterlagen hängen vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns die Unterlagen per Post zu. Wir senden Ihnen dazu eine übersichtliche Checkliste und helfen Ihnen telefonisch bei Rückfragen. Den weiteren Ablauf übernehmen wir für Sie.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung in einem regionalen Krematorium und legen alle benötigten Dokumente vor.
Alle organisatorischen Schritte werden von uns koordiniert – Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf einem Friedhof in Roßleben-Wiehe
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Feld eines Friedhofs in Roßleben-Wiehe beigesetzt. Es erfolgt keine Namensnennung und keine persönliche Kennzeichnung.
Die Beisetzung wird vom Friedhofsteam vor Ort vorgenommen, Angehörige nehmen an der Beisetzung nicht teil.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rente
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir für Sie die Abmeldung bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung.
Wenn ein Anspruch auf Übergangsrente für den Ehepartner besteht, beraten und unterstützen wir Sie auch hierbei – unkompliziert und digital.