1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Nehmen Sie telefonisch oder online Kontakt mit uns auf. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von uns die Bestattungsvollmacht. Dieses Dokument erlaubt uns, alle weiteren organisatorischen Schritte für Sie zu übernehmen.
Ob Sie sich digital oder telefonisch melden: Wir melden uns kurzfristig zurück und beraten Sie unkompliziert und verständlich durch den gesamten Prozess.
2. Abholung der verstorbenen Person
Für die Abholung am Sterbeort in Rötha oder Umgebung beauftragen wir einen erfahrenen lokalen Partner. Dieser übernimmt die Überführung, unabhängig davon, ob die verstorbene Person zu Hause, im Pflegeheim, im Krankenhaus oder an einem anderen Ort verstorben ist.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einem schlichten Sarg vorbereitet und zu einem örtlichen Krematorium gebracht.
3. Meldung beim Standesamt & Beantragung der Sterbeurkunden
Wir kümmern uns um die Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt in Rötha und beantragen für Sie die erforderlichen Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand benötigen wir unterschiedliche Unterlagen von Ihnen:
- Ledig: Ausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Ausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Ausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Ausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie können uns die Unterlagen per Post oder direkt ans Standesamt in Rötha senden. Wir unterstützen Sie dabei mit klaren Anweisungen und übernehmen alles Weitere.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir melden die verstorbene Person im nächstgelegenen Krematorium in Ihrer Region zur Einäscherung an und organisieren die Abwicklung der Formalitäten.
Alle organisatorischen Schritte rund um die Einäscherung übernehmen wir für Sie. Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Rötha
Die Beisetzung der Urne erfolgt auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof in Rötha. Es gibt keine Kennzeichnung der Grabstelle oder Namensnennung.
Die Beisetzung wird von der Friedhofsverwaltung durchgeführt und findet ohne Begleitung der Angehörigen statt.
6. Abmeldung bei Behörden und Versicherungen
Nach Ausstellung der Sterbeurkunden übernehmen wir die Abmeldung bei der Krankenkasse und, falls notwendig, bei der Rentenversicherung.
Sollte ein Anspruch auf Übergangsrente bestehen, unterstützen wir Sie auch bei diesem Antrag – einfach und unkompliziert per Telefon oder digital.