1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – telefonisch oder online. Sie erhalten von uns die Bestattungsvollmacht, mit der wir im Anschluss alle weiteren Schritte für Sie umsetzen können.
Nach Ihrer Buchung oder Anfrage melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen, meistens noch am selben Tag. Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner begleitet Sie telefonisch durch den kompletten Ablauf, beantwortet Fragen und informiert Sie über alle nächsten Schritte.
2. Abholung in Reinheim und Umgebung
Unsere Partner vor Ort übernehmen kurzfristig die Abholung der verstorbenen Person. Die Abholung erfolgt am gewünschten Ort – egal, ob Krankenhaus, Pflegeheim oder Privatadresse.
Im Anschluss erfolgt die Überführung zum regionalen Krematorium, wo die weitere Versorgung sichergestellt ist. Den Transport und die Organisation übernehmen wir komplett für Sie.
3. Meldung des Sterbefalls & Sterbeurkunden
Wir kümmern uns um die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Reinheim sowie um die Beantragung aller notwendigen Sterbeurkunden.
Für die Ausstellung benötigen wir abhängig vom Familienstand folgende Unterlagen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Dokumente bequem per Post zu – wir stehen Ihnen mit einer detaillierten Checkliste und klaren Anweisungen zur Seite. Alles Weitere erledigen wir für Sie.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir übernehmen die Anmeldung und Organisation der Einäscherung in einem nahegelegenen Krematorium und regeln die formalen Abläufe. Sie müssen sich um keinen Behördengang oder Formalitäten kümmern – wir bleiben Ihre zentrale Kontaktstelle.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Reinheim
Nach der Einäscherung erfolgt die anonyme Beisetzung der Urne auf einem speziell angelegten Feld eines Reinheimer Friedhofs – ohne Kennzeichen oder Namensnennung.
Die Beisetzung wird von der Friedhofsverwaltung durchgeführt und findet im engen zeitlichen Rahmen statt. Eine Begleitung oder Trauerfeier ist dabei nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Behörden und Versicherungen
Nach Erhalt der Sterbeurkunden melden wir die verstorbene Person bei der Kranken- und Rentenkasse ab.
Ist die verstorbene Person verheiratet, unterstützen wir Sie außerdem bei der Beantragung der Übergangsrente für Hinterbliebene – einfach und digital, ohne unnötigen Aufwand für Sie.