1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie kontaktieren uns telefonisch oder starten bequem online den Auftrag. Im Anschluss erhalten Sie die Bestattungsvollmacht, die Sie einfach unterschreiben. Diese benötigen wir, um alles Weitere in Ihrem Auftrag erledigen zu können.
Wir sind während des gesamten Ablaufs telefonisch für Sie da und erklären Ihnen jeden Schritt transparent und verständlich.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Regensburg wird von unserem lokalen Partnerunternehmen durchgeführt – egal, ob es sich um Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder die eigene Wohnung handelt.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen einfachen Sarg gebettet und in ein ortsansässiges Krematorium überführt.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Regensburg und übernehmen die Beantragung der Sterbeurkunden für Sie.
Je nach Familienstand benötigen wir unterschiedliche Dokumente:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen per Post, wir geben Ihnen dazu eine übersichtliche Checkliste an die Hand und kümmern uns um den gesamten Prozess.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung in einem Krematorium in Regensburg und leiten alle erforderlichen Schritte ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Alle Abläufe stimmen wir dabei eng mit unseren Partnern ab und bleiben für alle Fragen Ihr persönlicher Ansprechpartner.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Regensburger Friedhofs beigesetzt – ganz ohne Namen oder individuelle Kennzeichnung.
Die Beisetzung erfolgt ausschließlich durch das Friedhofsteam und ist nicht öffentlich. Sie müssen bei der Beisetzung nicht vor Ort sein.
6. Abmeldung bei Krankenversicherung und Rentenkasse
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir die Abmeldungen bei der Krankenkasse und den Rentenstellen für Sie.
Wenn die verstorbene Person verheiratet war, unterstützen wir auch beim Antrag auf Übergangsrente für den Ehepartner – einfach und unbürokratisch.