1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt melden Sie sich telefonisch bei uns oder starten Ihre Anfrage online. Wir erläutern Ihnen den Ablauf und senden Ihnen die Bestattungsvollmacht zur Unterschrift zu. Die Vollmacht ermöglicht es uns, alle weiteren Schritte für Sie zu übernehmen.
Unsere Beratung erfolgt vollständig telefonisch – klar, direkt und unkompliziert. Wir beantworten Ihre Fragen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
2. Abholung der verstorbenen Person
Für die Abholung der verstorbenen Person in Rees beauftragen wir einen lokalen Partner. Sie müssen sich um nichts kümmern – egal, ob es sich um eine Privatwohnung, ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung handelt.
Die verstorbene Person wird in einen schlichten Sarg gebettet und von unserem Partner direkt in ein nahegelegenes Krematorium gebracht.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim Standesamt in Rees und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Welche Dokumente wir von Ihnen benötigen, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Ausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Ausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Ausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Ausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Die erforderlichen Unterlagen können Sie uns oder direkt dem Standesamt zukommen lassen – wir unterstützen Sie mit einer praktischen Übersicht und klären alle Details im direkten Gespräch.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung im nächstgelegenen Krematorium in Rees oder Umgebung. Alle erforderlichen Formalitäten und Abläufe übernehmen wir für Sie.
Sie erhalten eine transparente Übersicht, welche Schritte ablaufen und wann Sie mit den nächsten Informationen rechnen können.
5. Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld
Nach der Einäscherung erfolgt die Beisetzung der Urne auf einem anonymen Gräberfeld in Rees. Die Urne wird ohne Namensschild oder Kennzeichnung bestattet – entsprechend den Vorgaben für anonyme Bestattungen.
Die Beisetzung selbst erfolgt durch das Team des Friedhofs vor Ort, ohne Teilnahme von Angehörigen. Sie müssen hierfür nicht anwesend sein.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rente
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und Rentenversicherung ab.
Falls es Fragen zu weiteren Abmeldungen gibt oder Unterstützung beim Antrag auf Hinterbliebenenrente benötigt wird, helfen wir Ihnen gern telefonisch weiter – unkompliziert und digital unterstützt.