1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Zuerst nehmen Sie telefonisch oder online Kontakt zu uns auf. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestattungsvollmacht, die Sie unterzeichnen. Diese Vollmacht bildet die rechtliche Grundlage fĂĽr alle weiteren Schritte im Ablauf.
Wir sind während des gesamten Prozesses telefonisch an Ihrer Seite, beantworten Ihre Fragen klar und verständlich und führen Sie Schritt für Schritt durch den Ablauf.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung erfolgt durch unser erfahrenes Partnerunternehmen direkt vor Ort in Ramstein-Miesenbach oder der näheren Umgebung. Der Abholort kann ein Krankenhaus, Pflegeheim, ein privates Zuhause oder eine andere Einrichtung sein.
Nach der Überführung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und zum örtlichen Krematorium gebracht.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen für Sie die Meldung des Sterbefalls beim örtlich zuständigen Standesamt in Ramstein-Miesenbach und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Welche Dokumente im Einzelnen benötigt werden, ist abhängig vom Familienstand:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns die Unterlagen oder senden diese direkt per Post an das Standesamt. Wir liefern Ihnen eine ĂĽbersichtliche Checkliste und ĂĽbernehmen die Organisation fĂĽr den gesamten weiteren Prozess.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir melden die verstorbene Person zur Einäscherung in einem nahegelegenen Krematorium an, bereiten alle benötigten Unterlagen vor und koordinieren den gesamten Ablauf für Sie – unkompliziert und zuverlässig.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Ramstein-Miesenbach oder Umgebung beigesetzt. Die Grabstelle ist namenlos und erhält keine individuelle Kennzeichnung.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam, eine Teilnahme durch Angehörige oder Freunde ist nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Behörden und Versorgungsträgern
Sobald wir die Sterbeurkunden erhalten haben, kĂĽmmern wir uns um die Abmeldung bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenversicherung.
Sollte es offene AnsprĂĽche, wie zum Beispiel eine Witwen- oder Witwerrente geben, unterstĂĽtzen wir Sie digital beim Antrag und stehen Ihnen dabei beratend zur Seite.