1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt zu uns auf und erteilen uns eine Bestattungsvollmacht. Diese Vollmacht ist die Grundlage, damit wir alle weiteren Schritte für Sie übernehmen können.
Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Online-Formular. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen – meistens noch am gleichen Tag.
Wir beraten und begleiten Sie telefonisch während des gesamten Ablaufs – verständlich und klar.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Raguhn-Jeßnitz erfolgt durch unseren lokalen Partner. Dabei spielt es keine Rolle, ob die verstorbene Person zu Hause, im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ist.
Die verstorbene Person wird in einen einfachen Sarg gebettet und zum Krematorium vor Ort überführt.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir zeigen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Raguhn-Jeßnitz an und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand benötigen wir unterschiedliche Unterlagen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Diese Dokumente senden Sie uns bitte per Post oder direkt an das Standesamt. Sie erhalten von uns eine genaue Checkliste und Unterstützung bei jedem Schritt.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung der verstorbenen Person in einem Krematorium in der Region Raguhn-Jeßnitz und reichen alle notwendigen Unterlagen ein.
Die gesamte Koordination übernehmen wir für Sie, so dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.
5. Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld in Raguhn-Jeßnitz beigesetzt – ohne Namensschild und ohne individuelle Kennzeichnung.
Die Beisetzung organisiert das zuständige Friedhofsteam. Eine Teilnahme durch Angehörige ist bei der anonymen Bestattung nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir die Abmeldung bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung für Sie.
Sollte die verstorbene Person verheiratet gewesen sein, informieren wir Sie außerdem zum Thema Übergangsrente und unterstützen Sie auf Wunsch auch hier bei den nächsten Schritten.