1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch Kontakt zu uns auf oder buchen direkt online. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestattungsvollmacht, mit der wir alle rechtlichen Schritte für Sie übernehmen können.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme rufen wir Sie zurück – meist noch am selben Tag. Wir führen Sie telefonisch durch alle weiteren Schritte und stehen jederzeit für Rückfragen bereit.
2. Abholung der verstorbenen Person
Für die Abholung der verstorbenen Person in Prüm arbeiten wir mit einem regionalen Partnerunternehmen zusammen. Die Abholung erfolgt am Sterbeort – egal ob zu Hause, im Krankenhaus oder Pflegeheim.
Sobald die Abholung erfolgt ist, wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gelegt und in ein nahegelegenes Krematorium überführt.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim Standesamt in Prüm und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Die benötigten Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Dokumente senden Sie uns einfach per Post zu. Wir unterstützen Sie mit einer verständlichen Checkliste und kümmern uns um die weiteren Schritte.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Die Einäscherung organisieren wir für Sie in einem Krematorium in der Nähe von Prüm. Auch alle organisatorischen Aufgaben übernehmen wir komplett.
Alle nötigen Unterlagen werden von uns zusammengestellt und eingereicht. Sie müssen nichts selbst koordinieren.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf einem Gräberfeld
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof in Prüm oder der Umgebung beigesetzt – ohne Namensschild oder individuelle Kennzeichnung.
Die Auswahl des Friedhofs ist möglich, sofern in der Region mehrere Optionen bestehen. Die eigentliche Beisetzung erfolgt ohne Anwesenheit von Angehörigen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und Rentenversicherung ab.
Falls ein Anspruch auf Übergangsrente für Ehepartner besteht, unterstützen wir gerne auch hierbei – unkompliziert und digital.