1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch Kontakt mit uns auf oder buchen direkt online. Anschließend erhalten Sie von uns die Bestattungsvollmacht, mit der wir die Organisation starten. Diese Vollmacht benötigen wir, um Sie im gesamten Ablauf vertreten zu können.
Wir sind während des gesamten Prozesses telefonisch für Sie da und unterstützen Sie mit klaren Informationen und Hilfestellungen.
2. Abholung vor Ort in Pfarrkirchen
Die Abholung am Sterbeort in Pfarrkirchen und Umgebung übernimmt unser erfahrener, lokaler Partner. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Krankenhaus, ein Seniorenheim, ein Hospiz oder die eigene Wohnung handelt.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gelegt und für die Einäscherung vorbereitet.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung von Urkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Pfarrkirchen und beantragen die notwendigen Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Wir informieren Sie detailliert, welche Dokumente erforderlich sind, und helfen Ihnen mit einer übersichtlichen Checkliste weiter. Den Versand der Unterlagen können Sie entweder selbst übernehmen oder direkt an das Standesamt schicken. Den Rest erledigen wir für Sie.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Die Organisation der Einäscherung übernehmen wir für Sie. Wir melden die verstorbene Person in einem örtlichen Krematorium an und kümmern uns um alle Unterlagen – Sie müssen nichts selbst organisieren.
5. Urnenbeisetzung auf einem anonymen Gräberfeld in Pfarrkirchen
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Feld eines Friedhofs in Pfarrkirchen beigesetzt. Es gibt keine Namens- oder Kennzeichnung der Grabstelle.
Die Beisetzung erfolgt ausschließlich durch das Friedhofsteam – eine Teilnahme von Angehörigen ist bei anonymen Bestattungen nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Behörden, Kranken- und Rentenversicherung
Nach Ausstellung der Sterbeurkunden übernehmen wir für Sie die Abmeldung bei allen relevanten Stellen, zum Beispiel bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung.
Sollte ein Anspruch auf Übergangsrente für einen Ehepartner bestehen, unterstützen wir Sie auch hierbei – alle Prozesses sind klar strukturiert und einfach für Sie nachvollziehbar.