1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch Kontakt mit uns auf oder buchen direkt online. Im Anschluss senden wir Ihnen die Bestattungsvollmacht zu. Mit dieser Vollmacht sind wir berechtigt, alles Weitere für Sie in die Wege zu leiten.
Unsere Beratung und Begleitung erfolgt durchgehend telefonisch. Wir beantworten alle Fragen verständlich und sind jederzeit für Sie erreichbar.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Pegnitz führt unser lokaler Partner durch – unabhängig davon, ob es sich um das Krankenhaus, ein Pflegeheim, Hospiz oder Ihr Zuhause handelt.
Die verstorbene Person wird in einen schlichten Sarg gebettet und in ein regionales Krematorium überführt. Die Koordination erfolgt zuverlässig und diskret.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Pegnitz und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die relevanten Dokumente senden Sie uns oder direkt an das Standesamt per Einschreiben. Wir stellen Ihnen vorab eine übersichtliche Checkliste zur Verfügung und halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden.
4. Einäscherung im regionalen Krematorium
Wir übernehmen sämtliche organisatorischen Schritte rund um die Einäscherung im Krematorium in oder bei Pegnitz. Sie müssen sich um nichts kümmern – die komplette Abwicklung übernehmen wir für Sie.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung wird die Urne auf dem anonymen Gräberfeld eines ausgewählten Friedhofs in Pegnitz beigesetzt – auf Wunsch so, wie Sie es sich vorstellen.
Die Beisetzung erfolgt ohne Namenskennzeichnung und ohne Begleitung durch Angehörige. Die Friedhofsverwaltung sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
6. Abmeldungen bei Behörden und Sozialversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenversicherung ab.
Für Ehepartner bieten wir Unterstützung bei der Beantragung der Witwen- oder Witwerrente an – zügig, verständlich und digital.