1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Nehmen Sie einfach telefonisch Kontakt mit uns auf oder buchen Sie direkt online. Sobald wir die unterschriebene Bestattungsvollmacht erhalten, können wir alle weiteren Schritte einleiten.
Wir stehen Ihnen von Anfang an beratend und unterstützend zur Seite – klar und unkompliziert am Telefon. Sie erreichen uns jederzeit, auch für Rückfragen zum Ablauf.
2. Abholung der verstorbenen Person
Für die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Oppenau arbeiten wir mit zuverlässigen Bestatterpartnern zusammen.
Egal, ob die Abholung im Krankenhaus, im Pflegeheim, Hospiz oder zu Hause erfolgen soll – wir organisieren alles mit unserem Partner direkt vor Ort.
Die verstorbene Person wird behutsam in einen schlichten Sarg gebettet und in ein nahegelegenes Krematorium überführt.
3. Sterbefallanzeige und Sterbeurkunden
Wir sorgen dafür, dass der Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Oppenau gemeldet wird und die notwendigen Sterbeurkunden für Sie beantragt werden.
Je nach Familienstand werden verschiedene Dokumente benötigt:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns oder direkt dem Standesamt die benötigten Unterlagen zu – vorzugsweise per Einschreiben. Wir geben Ihnen dafür eine einfache und übersichtliche Checkliste.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir übernehmen die komplette Organisation der Einäscherung im örtlichen Krematorium in Oppenau oder Umgebung und kümmern uns um alle Formalitäten.
Alle Prozesse und Termine stimmen wir mit Ihnen telefonisch ab – Sie müssen sich um die Details keine Gedanken machen.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung wird die Urne anonym, ohne Namensnennung oder individuelle Kennzeichnung, auf einem ausgewählten Friedhof in Oppenau beigesetzt.
Die Beisetzung wird vom Friedhofsteam durchgeführt. Eine Begleitung durch Angehörige ist nicht vorgesehen. Ein Ort zum stillen Gedenken bleibt erhalten.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, kümmern wir uns um die Abmeldung bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung.
Falls die verstorbene Person verheiratet war, helfen wir auch beim Beantragen der Übergangsrente – direkt und ohne unnötigen Aufwand für Sie.