1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie starten den Ablauf, indem Sie uns anrufen oder direkt online beauftragen. Mit der Bestattungsvollmacht ermöglichen Sie uns, die nächsten Schritte zu organisieren.
Wir sind telefonisch persönlich für Sie da – vom ersten Kontakt bis zum Abschluss der Bestattung. Unsere Beratung ist einfach, verständlich und auf Ihre Situation zugeschnitten.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Gößnitz erfolgt durch unseren lokalen Partner – ganz gleich, ob aus dem Krankenhaus, Pflegeheim oder von zu Hause.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gelegt und sicher in das nächstgelegene Krematorium überführt.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Urkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Gößnitz und fordern die notwendigen Sterbeurkunden an.
Welche Dokumente benötigt werden, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Alle Unterlagen senden Sie uns per Post oder auf Wunsch direkt ans Standesamt. Wir helfen Ihnen mit einer übersichtlichen Checkliste und kümmern uns um alle weiteren Formalitäten.
4. Einäscherung im örtlichen Krematorium
Wir melden die verstorbene Person zur Einäscherung in einem Krematorium der Region an und bereiten die erforderlichen Dokumente vor.
Wir koordinieren sämtliche Abläufe transparent für Sie. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Gößnitz
Im Anschluss an die Einäscherung erfolgt die Beisetzung der Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Gößnitz – ohne persönliche Kennzeichnung und ohne Namensschild.
Die Beisetzung wird vom Friedhofsteam vor Ort durchgeführt. Eine Teilnahme von Angehörigen ist bei der anonymen Bestattung nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rententräger
Sobald Sie die Sterbeurkunden erhalten haben, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenstelle ab.
Ist die verstorbene Person verheiratet gewesen, unterstützen wir Sie zusätzlich beim Antrag auf die sogenannte Übergangsrente – schnell und digital.