1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns telefonisch oder buchen bequem online. Gemeinsam besprechen wir alle nötigen Details und senden Ihnen die Bestattungsvollmacht zu, die Sie unterschrieben an uns zurückgeben. Mit dieser Vollmacht können wir für Sie aktiv werden und organisieren den kompletten Ablauf.
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Sie telefonisch während der gesamten Organisation begleitet – von Anfang bis Ende.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unser lokaler Partner in Oelsnitz/Vogtland übernimmt die Abholung am jeweiligen Sterbeort – unabhängig davon, ob es sich um ein Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder eine private Wohnung handelt.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und zur Einäscherung ins nahegelegene Krematorium gebracht.
3. Meldung des Sterbefalls & Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Meldung beim zuständigen Standesamt in Oelsnitz/Vogtland und beantragen alle erforderlichen Sterbeurkunden für Sie.
Welche Dokumente wir benötigen, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Wir informieren Sie, welche Unterlagen erforderlich sind und schicken Ihnen eine Checkliste. Die Unterlagen senden Sie uns oder direkt ans Standesamt. Nach Eingang der Sterbeurkunden kümmern wir uns um den weiteren Ablauf.
4. Einäscherung im Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung in einem Krematorium vor Ort, bereiten alle Unterlagen vor und stimmen das genaue Vorgehen mit dem Krematorium ab.
Sie müssen nichts zusätzlich organisieren – die Koordination übernehmen wir komplett für Sie.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Oelsnitz/Vogtland beigesetzt – ohne namentliche Kennzeichnung oder individuelle Markierung.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofspersonal. Eine Begleitung durch Angehörige ist bei dieser Form der Bestattung nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenversicherung sowie bei der Rentenversicherung ab.
Bei Ehepartnern beraten wir Sie zusätzlich zum Antrag auf Übergangsrente und helfen Ihnen Schritt für Schritt weiter – einfach, klar und digital.