1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Zu Beginn nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf oder buchen direkt online. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestattungsvollmacht, die Sie unterschreiben. Diese Vollmacht ist notwendig, damit wir den Ablauf der anonymen Bestattung für Sie steuern können.
Wir beraten Sie klar, unkompliziert und telefonisch während des gesamten Prozesses. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
2. Abholung der verstorbenen Person
Für die Abholung in Oberzent und Umgebung arbeiten wir mit unserem lokalen Partner zusammen. Die Abholung erfolgt vom Sterbeort – das kann ein Krankenhaus, Pflegeheim oder die eigene Wohnung sein.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg umgebettet und für die Einäscherung vorbereitet.
3. Meldung beim Standesamt und Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Oberzent und beantragen die Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Dokumente senden Sie entweder an uns oder als Einschreiben direkt zum zuständigen Standesamt. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt mit einer klaren Übersicht der notwendigen Unterlagen und kümmern uns um den weiteren Ablauf.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir koordinieren die Anmeldung zur Einäscherung in einem regionalen Krematorium und kümmern uns um die Übergabe der nötigen Unterlagen.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir behalten für Sie den Überblick und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in Oberzent
Nach der Einäscherung erfolgt die anonyme Beisetzung der Urne auf einem vorgesehenen Gräberfeld in Oberzent – ohne Namensschild oder persönliche Kennzeichnung.
Die Beisetzung wird durch das Friedhofspersonal durchgeführt. Eine Teilnahme von Angehörigen ist nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Behörden und Versicherungen
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, kümmern wir uns um die Abmeldung bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung.
Sollte es einen Ehepartner geben, unterstützen wir Sie bei Bedarf beim Antrag auf Übergangsrente – unkompliziert und digital.