1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit uns – per Telefon oder ganz einfach online. Nach der Beratung unterschreiben Sie eine Bestattungsvollmacht, damit wir alles Weitere für Sie organisieren können.
Nach Ihrer Buchung erhalten Sie zeitnah einen Rückruf – meist noch am selben Tag. Wir klären alle Details und stehen Ihnen für jeden Schritt als telefonische Begleitung zur Seite.
2. Abholung der verstorbenen Person
FĂĽr die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Nossen beauftragen wir ein qualifiziertes Partnerunternehmen vor Ort.
Der genaue Ort spielt dabei keine Rolle – Krankenhaus, Pflegeheim oder Privatadresse sind gleichermaßen möglich.
Im Anschluss wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gelegt und zur Einäscherung in ein naheliegendes Krematorium gebracht.
3. Sterbefallmeldung und Beantragung von Urkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Nossen und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand werden unterschiedliche Dokumente benötigt:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Diese Unterlagen senden Sie uns per E-Mail oder auf dem Postweg zu. Sie erhalten von uns eine übersichtliche Checkliste – wir unterstützen beim Zusammenstellen und kümmern uns um den weiteren Ablauf.
4. Einäscherung in Nossen
Nach den behördlichen Freigaben organisieren wir die Einäscherung in einem örtlichen Krematorium in Nossen oder der Umgebung.
Alle Formalitäten und Abstimmungen übernehmen wir für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in Nossen
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Nossen beigesetzt. Eine individuelle Kennzeichnung oder Namensnennung findet dabei nicht statt.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofspersonal. Eine Begleitung durch Angehörige ist bei dieser Bestattungsform nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rententräger
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und gegebenenfalls bei der Rentenversicherung ab.
War die verstorbene Person verheiratet, unterstützen wir Sie zusätzlich beim Antrag auf die Übergangsrente für hinterbliebene Ehepartner – klar strukturiert, digital und unkompliziert.