1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch oder online Kontakt mit uns auf und erhalten alle wichtigen Unterlagen. Die unterschriebene Bestattungsvollmacht gibt uns die Möglichkeit, die weiteren Schritte einzuleiten.
Wir begleiten Sie von Anfang an persönlich am Telefon und sorgen dafür, dass Sie immer wissen, was als Nächstes passiert.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unser lokaler Partner in Nordhausen übernimmt die Abholung der verstorbenen Person – am gewünschten Ort, ganz gleich ob zu Hause, im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz.
Im Anschluss wird die verstorbene Person fachgerecht in einen schlichten Sarg gebettet und in ein Krematorium in der Region überführt.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir kümmern uns um die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Nordhausen und beantragen die notwendigen Sterbeurkunden.
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Wir informieren Sie genau, welche Dokumente benötigt werden und unterstützen Sie bei der Übermittlung an das Standesamt. Unser Service bleibt dabei immer digital und unkompliziert.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Die Einäscherung findet in einem Krematorium in Nordhausen oder Umgebung statt. Wir übernehmen die Anmeldung sowie alle formalen Aufgaben für Sie.
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Im Anschluss erfolgt die Urnenbeisetzung auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Nordhausen. Es gibt keinerlei individuelle Kennzeichnung, die Grabstelle bleibt anonym.
Die Beisetzung wird vom Friedhofsteam durchgeführt. Eine Begleitung durch Angehörige ist nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Kranken- und Rentenversicherung
Nachdem die Sterbeurkunden erstellt wurden, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und Rentenversicherung ab.
Falls ein Anspruch auf Übergangsrente besteht, unterstützen wir Sie pragmatisch und digital bei der Antragstellung für den Ehepartner.