1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Online-Formular. Im ersten Kontakt beantworten wir Ihre Fragen und senden Ihnen die Bestattungsvollmacht zu. Dieses Dokument ist notwendig, damit wir den Ablauf für Sie organisieren dürfen.
Nach Ihrer Unterschrift leiten wir alle weiteren Schritte ein und bleiben während des gesamten Prozesses Ihr telefonischer Ansprechpartner – unkompliziert und klar.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung erfolgt durch unseren lokalen Partner direkt am Sterbeort in Niemegk oder Umgebung – unabhängig davon, ob es sich um ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine private Wohnung handelt.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gelegt und sicher in ein Krematorium in der Region überführt.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Meldung beim zuständigen Standesamt in Niemegk. Ebenso beantragen wir sämtliche erforderlichen Sterbeurkunden für Sie.
Die benötigten Dokumente richten sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns die Unterlagen per Post oder direkt ans Standesamt. Sie erhalten dazu von uns eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und wir koordinieren alle weiteren Behördengänge.
4. Einäscherung im regionalen Krematorium
Nach der Klärung aller Formalitäten melden wir die Einäscherung der verstorbenen Person im örtlichen Krematorium an und übergeben alle notwendigen Dokumente.
Sämtliche organisatorischen Aufgaben rund um die Überführung, Kühlung und Einäscherung übernehmen wir für Sie vollständig.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof in Niemegk
Die Urne wird nach der Einäscherung anonym auf dem vorgesehenen Gräberfeld auf einem Friedhof in Niemegk beigesetzt – ohne Namensschild oder persönliche Kennzeichnung.
Die Durchführung übernimmt das Friedhofsteam. Angehörige nehmen an der Beisetzung nicht teil.
6. Abmeldungen und weitere Formalitäten
Mit den ausgestellten Sterbeurkunden kümmern wir uns um die Abmeldung bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenversicherung.
Wenn ein Anspruch auf die sogenannte Übergangsrente besteht, unterstützen wir Sie digital und effizient bei der Antragstellung für den hinterbliebenen Ehepartner.